Grillordnung potts park
Die Coronaschutzverordnung NRW in der beim Besuch gültigen Fassung ist ausnahmslos zu beachten!
Zu Ihrer eigenen Sicherheit und um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, beachten Sie bitte:
1. Nach Abschluss des Mietvertrags und Zahlung der Miete an der Eingangskasse erhalten Sie am Imbiss Superschirm gegen Pfand in Höhe von 10,- € den Schlüssel der Grillhütte, einen Eimer, einen Handfeger und ein Kehrblech.
2. Überzeugen Sie sich vor Grillbeginn über die Lage der vorhandenen Feuerlöscher auf dem Grillplatz und füllen Sie den zur Verfügung gestellten Eimer mit Wasser (Wasserhahn im WC Kinderland).
3. Verwenden Sie zum Grillen nur die vorhandenen Grills und einwandfreie Grillkohle. Auf keinen Fall Holz oder Papier in die Glut werfen! Mitgebrachte Grills dürfen nicht verwendet werden!
4. Zum Anzünden nur feste Grillanzünder verwenden. Flüssige Zündmittel wie Benzin, Petroleum, Brennspiritus oder Ähnliches sind verboten!
5. Sorgen Sie dafür, dass der in Betrieb genommene Grill niemals ohne Aufsicht ist.
6. Verlassen Sie die Grillstelle erst, wenn die Glut vollkommen erloschen ist. Die Grillkohle verbleibt im Grill! Verlassen Sie den Grillplatz aufgeräumt und besenrein (ein Besen befindet sich in der Hütte). Mülleimer stehen in ausreichender Menge zur Verfügung.
7. Ist alles in ordnungsgemäßem Zustand? Überprüfen Sie dieses noch einmal. Verlassen Sie den Grillplatz spätestens um 18:00 Uhr (im Oktober 17:30 Uhr). Die Hütte bitte abschließen. Den Schlüssel sowie den Eimer mit Handfeger und Kehrblech geben Sie bitte am Imbiss Superschirm ab. Dort erhalten Sie auch Ihr Pfand zurück. Für Sachen, die Sie liegengelassen haben, können wir leider keine Haftung übernehmen.
8. Der Mieter trägt gegenüber dem Vermieter im Rahmen der Grillordnung die persönliche Verantwortung und haftet für Schäden an den Mietobjekten und Verluste der geliehenen Gegenstände.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß und einen guten Appetit!