Herzlich willkommen in potts park!
Für Sie beginnen jetzt einige Stunden des Entdeckens und Erlebens. Wir bitten Sie, die auch sonst übliche Rücksicht und Vorsicht nicht außer Acht zu lassen. Das bedeutet vor allem, für sich selbst und für andere Verantwortung zu zeigen und die Spielregeln der Höflichkeit zu beachten.
Überdies bitten wir Sie, die nachfolgenden Regeln, die unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Besuch darstellen, genau zu beachten, um dadurch Missstimmungen auszuschließen.
1 Parken
Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (STVO).
Um den störungsfreien Verkehr auf diesem Areal zu gewährleisten, müssen die Anweisungen von Ordnungshütern auf den Parkplätzen sowie Verkehrs- und Hinweiszeichen befolgt werden. Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Falls Sie das nicht tun und dadurch den Verkehr behindern, behalten wir uns vor, Ihr Fahrzeug auf Ihr Risiko und Ihre Kosten abschleppen zu lassen.
Achten Sie bitte beim Verlassen Ihres Wagens darauf, dass Sie Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen haben und keine Gegenstände sichtbar im Auto zurückgelassen wurden. Bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeuges durch andere können wir keinen Ersatz gewähren. Dies gilt auch dann, wenn Schäden auf Sturm, Feuer, Hagel, Explosionen und andere außergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen sind. Im Übrigen kann ein eventueller Schadenersatz nur dann geleistet werden, wenn Sie den Schaden vor Verlassen des Parkplatzes unserem Personal melden.
2 Eintrittsausweise
Das Gelände des Freizeitparks darf nur mit gültigen Eintrittskarten (Tages-, Frei-, Feierabend- oder Jahreskarten) an den gekennzeichneten Eingängen für Besucher betreten werden. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthaltes aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Es gelten die Preise laut Aushang im Bereich der Eingangskassen. Jahreskarten sind nur einmal pro Tag nutzbar.
Der Aufenthalt in potts park ist Kindern unter 14 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen mit Aufsichtspflicht gestattet (siehe auch Punkt 7 der Parkordnung).
Die Tages-, Frei- und Feierabendkarten sind nur am Tage des Kaufs bzw. der Einlösung gültig und nicht übertragbar. Die Eintrittsberechtigung erlischt mit dem Verlassen des Parkgeländes. Zur Sicherstellung der Ordnung und Sicherheit auf unserem Gelände behalten wir uns ausdrücklich vor, den Einlass zeitweise zu schließen. Ein Anrecht auf Schadensersatz entsteht dadurch nicht.
Bei vorzeitiger Schließung des Parks, etwa in der Vor- und Nachsaison aufgrund der Witterungsverhältnisse, besteht kein Recht auf ganze oder teilweise Erstattung des Eintrittspreises. Personen, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Park verweigert werden oder sie können entschädigungslos vom Parkgelände verwiesen werden.
3 Allgemeine Sicherheitsunterweisungen
a) Hunde und andere Haustiere dürfen leider nicht mit in den Park.
b) Die feuerpolizeilichen Vorschriften im Parkgelände sind unbedingt zu beachten. Verboten ist insbesondere das Entfachen von Feuern an anderen als den dafür vorgesehenen oder ausgewiesenen Stellen (Grillplätze). Das Rauchen ist in nur an den ausgewiesenen Plätzen gestattet. Mitgebrachte Grills dürfen nicht benutzt werden.
c) Das Mitführen von Fahrzeugen und Sportgeräten jedweder Art (z. B. Fahrräder, Roller, Inline Skates, Laufräder etc.) ist nicht gestattet. Davon ausgenommen sind Rollstühle, Rollatoren, Geh- und Kinderwagen.
d) Der Besitz und das Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Schlagringe etc.) sind auf dem Gelände des Parks und den Parkplätzen verboten!
e) Den Anordnungen des Parkpersonals ist im eigenen Interesse unverzüglich Folge zu leisten.
f) Das mutwillige Lärmen und der lautstarke Betrieb von elektronischen Geräten (z. B. Smartphones mit Tonverstärkern) sind nicht gestattet.
4 Rauchen / Alkoholkonsum
Aus Rücksicht auf Kinder und andere Parkgäste ist das Rauchen von Tabak und E-Zigaretten nur an den ausgewiesenen Plätzen gestattet. Das Rauchen von anderen Produkten (z. B. Shishas und Cannabis) ist auf dem gesamten Gelände von potts park untersagt. Der Genuss von alkoholischen Getränken ist nur in geringen Mengen in Form von Bier, bierhaltigen Getränken und Glühwein gestattet. Der Genuss von hochprozentigen alkoholischen Getränken ist nicht gestattet.
Weiterhin ist der Besitz von Cannabis, Shishas, hochprozentigen alkoholischen Getränken sowie weiteren, hier nicht aufgeführten Rauschmitteln, auf dem gesamten Parkgelände inkl. Parkplätzen nicht erlaubt.
5 Benutzung der Einrichtungen und Attraktionen im Freizeitpark
Die Einrichtungen im Freizeitpark stehen Ihnen im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnungen – teilweise nur zu bestimmten Tageszeiten – zur Verfügung. Bitte beachten Sie jeweils die schriftlichen Hinweise, Lautsprecherdurchsagen und Anweisungen des Aufsichtspersonals.
Sollten Sie mutwillig die Benutzungshinweise, Bedienungsanleitungen oder Anweisungen des Aufsichtspersonals missachten, so kann Sie das Aufsichtspersonal von der Benutzung der Attraktion ausschließen, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch Ihrerseits begründet wird. Dies gilt auch, wenn Sie versuchen, sich in einer Warteschlange „vorzudrängen“. Kurzzeitiger oder technisch bedingter Betriebsausfall einzelner Anlagen ergibt kein Recht auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises. Notwendige Rettungsmaßnahmen begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Sie haften für Schäden, die durch Missachtung der Benutzungsanleitungen oder durch mutwillige Beschädigung entstehen.
Bitte beachten Sie, dass der gesamte Aufenthalt in potts park nur im bekleideten Zustand gestattet ist. Dazu gehören sowohl die bekleideten Ober- und Unterkörper sowie angezogenes Schuhwerk.
6 Benutzung der Spielplätze
Die Benutzung von Spielgeräten, Spielwiesen und ähnlichen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
7 Aufsichtspflicht
Der Aufenthalt in potts park ist Kindern unter 14 Jahren nur in Begleitung einer erwachsenen Person mit Aufsichtspflicht gestattet. Wir weisen alle Eltern und Begleitpersonen von Gruppen darauf hin, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir sie nicht davon entbinden können. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen.
8 Haftungsbeschränkungen
Wir haften nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unseres Personals zurückzuführen sind. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen
9 Schadensmeldungen
Alle Einrichtungen im Park werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden vor Verlassen des Parkgeländes an der Eingangskasse. Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn die Schadensmeldung nach dieser Frist und nach Verlassen des Parkgeländes erfolgt.
10 Fotografieren und Filmen
Das Fotografieren und Filmen im Freizeit- und Erlebnispark ist Besuchern nur für private Zwecke erlaubt. Mit dem Betreten des Parks ist der Besucher damit einverstanden, dass durch potts park veranlasste und/oder genehmigte Fotos und Filmaufzeichnungen, die während seines Aufenthaltes in potts park gemacht werden und auf denen er zu sehen ist, vom Freizeitpark oder von anderen in Werbematerialien, Medien etc. veröffentlicht werden können und erscheinen.
Einige Attraktionen werden u. a. per Video überwacht, einige Aufnahmen werden vorübergehend gespeichert.
11 Hausrecht
Die Parkleitung und die von ihr beauftragten Mitarbeiter sind berechtigt, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen, entschädigungslos vom Parkgelände zu verweisen. Dasselbe gilt für Personen, die ohne rechtmäßigen Eintrittsausweis auf dem Parkgelände angetroffen werden. Diese haben jedoch vorher das übliche Eintrittsgeld und außerdem einen Betrag in gleicher Höhe als Fangprämie zu zahlen oder entsprechende Sicherheit zu leisten.
Auf die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Hausfriedensbruchs nach § 123 StGB und wegen Erschleichen freien Eintritts nach § 265a StGB wird ausdrücklich hingewiesen.
12 Werbung und Anbieten von Waren und Leistungen sowie deren Nutzung
Werbung auf dem Gelände und auf den Parkplätzen von potts park wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen sowie deren Nutzung, z. B durch Lieferdienste, sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsbefragungen und Zählungen sowie für das Filmen und Fotografieren für gewerbliche Zwecke.
Änderungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt bleiben vorbehalten.
Und nun wünschen wir Ihnen einen unbeschwerten und schönen Tag und viel Vergnügen in potts park!